Haben Sie Interesse am Verkauf Ihrer Fondsbeteiligung?

Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds beträgt in der Regel 10 - 20 Jahre. Während dieses Zeitraumes können sich Änderungen in der Lebensplanung oder neue Investitionsmöglichkeiten für einen Anleger ergeben, so dass ein Verkauf des Anteils angestrebt wird. An diesem Punkt kommen wir als Käufer ins Spiel.

Gründe für einen Verkauf auf dem Zweitmarkt:

  • Vorzeitige Gewinnrealisierung
  • Liquiditätsbedarf
  • Konsolidierung bzw. Veränderung des Vermögens
  • Portfolio Umstrukturierung durch Veränderung der Risikobereitschaft
  • Steuerliche Gründe
  • Veränderung der Lebensumstände wie z.B. Eintritt Ruhestand, Erbschaft, Scheidung, Erkrankung

Was ist ein geschlossener Fonds

Ein geschlossener Fonds ist ein Investment, bei dem eine feststehende Kapitalsumme eingeworben wird. Nach Schließung der Investitionsphase werden, anders als bei einem offenen Fonds, keine weiteren Anteile ausgegeben. Die Beteiligungen werden im Regelfall bis ans Ende der vereinbarten Laufzeit gehalten. Die Laufzeit ist meist mit 10 - 20 Jahren eingeplant.  Sollte ein Investor frühzeitig aus dem geschlossenen Fonds aussteigen wollen, kann er seinen Anteil zum aktuellen Marktwert verkaufen.

Geschlossene Fonds haben inzwischen einen bedeutenden Stellenwert in der deutschen Wirtschaft eingenommen. Es werden unter anderem Flughäfen, Bahnhöfe,  Einkaufcenter, Geschäftsgebäude, Windparks und Solaranlagen mit dem Geld der Anleger erbaut oder erworben. Somit spielen geschlossene Fonds eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur und der deutschen Wirtschaft. Jeder Anleger ist ein Unternehmer.

Gesellschaftsform und Haftung beim geschlossenen Fonds

In Deutschland ist ein geschlossener Fonds stets ein alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches. In der Regel ist ein deutscher geschlossener Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG konzipiert. Die Geldgeber bzw. Anleger treten als Kommanditisten ein, deren Haftung maximal auf das eingesetzte Kapital (Kapitaleinlage, Kommanditeinlage, Hafteinlage, Zeichnungssumme) begrenzt ist.  Durch diese Rechtsform wird die persönliche Haftung an die Komplementär-GmbH ausgelagert. Die Komplementär-GmbH haftet voll mit Ihrem Vermögen.

Ein Kommanditist haftet nur bis zu der Höhe seiner nicht erbrachten Einlage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Je nach Fondskonzept wird die Haftung sogar auf geringere Werte wie z.B. auf 10 % der Einlage beschränkt (Hafteinlage).

Investitionsgegenstände (Assets) bei geschlossenen Fonds

  • Immobilienfonds: Wohnen, Büro, Hotel, Shoppingcenter, Alten- und Pflegeheime
  • Erneuerbare Energien: Windkraftwerke, Photovoltaik/Solarenergie, Biomasse, Geothermiekraftwerke
  • Flugzeugfonds: Flugzeuge und Zubehörteile
  • Schiffsfonds: Containerschiffe, Bulker, Tanker, Ro-Ro Schiffe, Spezialschiffe
  • Containerfonds: Transportcontainer
  • Wald- und Agarfonds
  • Private-Equity-Fonds: Unternehmensbeteiligungen, Wagniskapital (Venture Capital)
  • Infrastrukturfonds: Straßen, Schienenstrecken, Brücken, Tunnelanlagen, Containerhäfen, Flughäfen
  • Medienfonds und Filmfonds
  • Kapitallebensversicherungen

 Steuerauswirkung beim Verkauf von Anteilen an einem geschlossenen Fonds

Vor Verkauf eines Anteils an einem geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt sollte die steuerliche Auswirkung ggf. mit einen Steuerberater geprüft werden.  Grundsätzlich bringt der vorzeitige Verkauf von gewerblich geprägten Fonds auf dem Zweitmark keine steuerlichen Nachteile mit sich. Gewinne sind immer zu versteuern, wenn dies das Steuerrecht vorsieht. Dies gilt, wenn der Anteil vorzeitig verkauft wird genauso, wie wenn die Anlage bis zum Laufzeitende gehalten würde. Für die optimale Steuer- und Finanzplanung ist es wichtig zu beachten, dass die steuerliche Auswirkung im Jahr des Verkaufs zum Tragen kommt. Wichtige Information: Ab dem 55. Lebensjahr wird auf Antrag der ermäßigte Steuersatz gemäß § 34 Abs. 4 EStG von 56 v.H. des regulären Tarifs und der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG berücksichtigt. Dieser Vorteil kann allerdings nur einmal im Leben beansprucht werden.

  • Schiffsbeteiligungen

Wenn die Gesellschaft die Sonderform der Tonnagesteuer gewählt hat, bleibt  i.d.R. ein Verkauf unabhängig von Haltefristen steuerfrei. Der Verkauf ist mit dieser pauschalen Besteuerungsmethode abgegolten. Wenn es sich jedoch um ein Kombi-Modell handelt und erst während der Laufzeit des Fonds von der herkömmlichen Gewinnermittlung zur Tonnagesteuer nach § 5a EStG optiert wurde, muss der sogenannte Unterschiedsbetrag versteuert werden. Dieser Wert ist in den Geschäftsberichten und Steuerinformationen der jeweiligen Fondsgesellschaften zu finden.

  • Deutsche Immobilienfonds (vermögensverwaltend)

Als Kommanditisten der Gesellschaft erzielen Anleger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen für die Besteuerung im Rahmen der persönlichen Steuererklärung angegeben werden. Die gute Nachricht ist, dass die Erlöse für Anteile, welche länger als zehn Jahre gehalten wurden, nicht steuerbar sind (Spekulationsfrist). Wenn vor dem Ablauf der Spekulationsfrist verkauft wird, ist die Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern.

  • Wind- und Solarenergiefonds

Die Gesellschaft erzielt üblicherweise Einkünfte aus § 15 EStG. Der Anteilsverkauf ist somit nach § 16 EStG steuerpflichtig. Anders als klassische Erträge aus Kapitalanlagen müssen Anleger bei der Besteuerung der Windparkfonds nicht die pauschale Abgeltungsteuer kalkulieren. Als Kommanditist der Gesellschaft erzielen Anleger nämlich keine Erträge aus Kapitalanlagen sondern Erträge aus Gewerbebetrieb. Diese müssen für die Besteuerung im Rahmen der persönlichen Steuererklärung angegeben werden.

  • Vermögensverwaltende Private-Equity-Fonds

In der Regel sind Private-Equity-Fonds vermögensverwaltend tätig. Hier ist der Verkauf von Fondsanteilen innerhalb eines Jahres steuerpflichtig und unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren. Zur Prüfung einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG wird lediglich der anteilige Prozentsatz des Anlegers berücksichtigt. Ist beispielsweise ein Fonds an einem Unternehmen zu 9 v.H. beteiligt und der Gesellschafter am Fonds zu 10 v.H., beträgt sein Anteil lediglich 0,9 v.H., so dass er unter der Wesentlichkeitsgrenze liegt.

  • Ausländische Immobilienfonds

Hier liegt das Besteuerungsrecht laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) fast immer im Belegenheitsstaat des Grundstücks. Daher hängt die Höhe der Bemessungsgrundlage und die Steuerlast von den jeweiligen nationalen Einzelregelungen ab, welche stark differieren. So erhebt beispielsweise Großbritannien keine, die USA eine pauschale und Kanada eine zweistufige Steuer. Im Inland wird der Gewinn lediglich über den Progressionsvorbehalt erfasst, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die vorstehenden Angaben sind ohne Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht steuerlich beraten dürfen. Sollten Sie Fragen zu dem Vorstehenden haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!

Formular zum Verkauf von Fondsanteilen

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